Was muss ich als neuer Eigentümer einer Immobilie bei den Strom-, Wasser- und Gasanbietern beachten?

Nach dem Eigentumsübergang einer Immobilie müssen Eigentümer eine Vielzahl bürokratischer Schritte durchlaufen. Unter anderem betrifft dies die  Strom-, Wasser- und Gasversorgung des neuen Objektes. In diesem Artikel präsentieren wir Ihnen, welche Aspekte zu beachten sind.

 

Bezüglich der Wasserversorgung gibt es lediglich die Stadtwerke als Anbieter. Da die Wasserversorgung kommunal verwaltet wird, existieren keine privaten Anbieter. Die Wasserwerke sollten lediglich über den Eigentümerwechsel sowie die Wasserstände bei Eigentumsübergang informiert werden, da die Stadtwerke dies nicht selber in Erfahrung bringen werden.

 

Bei den Strom- und Gasanbietern gibt es deutlich mehr Auswahl. Hier gibt es neben dem Grundversorger auch private Anbieter, welchen oft günstigere Tarife bieten. Natürlich müssen auch hier die Anbieter über den Eigentümerwechsel informiert werden. Unter anderem gibt es die Möglichkeit, den Anbieter recht schnell und mit kurzen Kündigungsfristen oder sogar Sonderkündigungsrechten nach dem Eigentümerwechsel zu ändern. Ihr neuer Anbieter kümmert sich dementsprechend auch um die Kündigung des Altvertrages.

 

Tatsächlich gilt dies nur für den Fall, wenn Sie selbst der Verbraucher von der Strom- und Gasversorgung sind. Im dem Fall, dass Sie Ihr Objekt vermieten möchten, brauchen Sie sich im Regelfall nicht um einen Anbieterwechsel zu bemühen. Lediglich der Eigentumsübergang muss kommuniziert werden. Je nach Art der Vermietung ist es möglich, dennoch eher unwahrscheinlich, dass der frühere Vermieter die Strom- und Gasversorgung selber getragen hat und diese dann über die Nebenkosten beim Mieter abgerechnet hat. Demnach sollten die Verhältnisse bis zum Eigentümerwechsel geklärt werden.

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Kommentare: 2
  • #1

    Gralla Fritz (Montag, 16 Januar 2023 12:49)

    Kann mein Sohn bei Eigentümerwechsel vom Haus den bestehenden Stromanbieter kündigen?

  • #2

    Gabi Dörr (Donnerstag, 18 April 2024 10:44)

    Liebes Team,
    wir ( mein Ehemann und ich ) haben in 12.2023 unsere Wohnimmobilien an unsere Kinder vererbt.
    Können diese den bisherigen Stromanbieter kündigen und einen Neuvertrag abschließen? Auch wenn wir ein Nießbrauchsrecht in der Immobilie haben? Und die Kinder hier nicht wohnen?

    Für eine kurze Rückantwort bedanke ich mich im Voraus und verbleibe mit

    freundlichen Grüßen
    Gabi Dörr