Maklerprovision beim Immobilienverkauf: Neuerungen 2020

Die Höhe der Maklerprovision bei einem Immobilienverkauf ist Verhandlungssache und regional unterschiedlich. Welche Höhe ist heutzutage und künftig erlaubt? Wer muss die Maklercourtage zahlen? - Käufer oder Eigentümer? 

 

Die Maklerprovision macht einen Großteil der Kaufnebenkosten aus, wodurch oftmals der Traum eines Eigenheims, aufgrund zu hoher Nebenkosten, zerstört wird. Eine neue Gesetzesänderung vom August 2019, die bestimmt wer welchen Anteil an der Courtage zu tragen hat, bringt Schwung in die Immobilienwirtschaft.

 

In einigen Bundesländern wie in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen und Hamburg zahlen aktuell nur Käufer die Maklerprovision. In den übrigen Bundesländern wird die Maklerprovision nach der Gesetzesänderung zwischen Käufer und Verkäufer zu je 50 Prozent aufgeteilt. Allerdings gilt diese Neuregelung nur für selbstgenutzte Immobilien, das heißt Anlage- oder Gewerbeimmobilien fallen von der Gesetzgebung aus.

 

Die Käuferprovision darf nicht höher als die Verkäuferprovision angesetzt werden, das heißt bei einer Einigung zwischen Makler und Eigentümer über eine Verkäuferprovision in Höhe von 3 Prozent Netto, darf vom Käufer ebenfalls nur maximal 3 Prozent verlangt werden. Die Höhe der Maklercourtage kann prinzipiell frei vereinbart werden, richtet sich dennoch oft nach ortsüblichen Standards. In Nordrhein-Westfalen beträgt die Gesamtcourtage derzeit 7,14 Prozent Brutto, wobei jeweils 3,57 Prozent Brutto auf Verkäufer und Käufer aufgeteilt werden können.

Kommentar schreiben

Kommentare: 0