Spekulationssteuer

Was ist eine Spekulationssteuer? 

Eine Spekulationsgeschäft liegt vor wenn Sie ein Grundstück oder Gebäude innerhalb von 10 Jahren nach Erwerb veräußern. 

Hierbei ist der Verkaufsgrund völlig irrelevant, das heißt eine Spekulationssteuer wird auch fällig wenn eine Immobilie oder ein Grundstück zwangsversteigert wird. Der erzielte Gewinn unterliegt dem jeweiligen Steuersatz des Verbrauchers.

 

 Beispiel Spekulationssteuer

Sie erwerben am 10.04.2019 ein unbebautes Grundstück. Im August 2021 wird das geplante Haus errichtet und im Anschluss vermietet. Wann trifft die Spekulationssteuer in Kraft?

Wird das bebaute Grundstück vor dem 11.04.2029 veräußert, würde der Veräußerungsgewinn der Spekulationssteuer unterliegen. Der Zeitpunkt der Fertigstellung des Gebäudes ist irrelevant. Einzig und allein der Zeitpunkt des Erwerbs ist von Bedeutung.

 

Wann fällt die Spekulationssteuer nicht an? 

Es gibt diverse Szenarien in denen eine Spekulationssteuer nicht anfällt. Nutzen Sie die erworbene Immobilie als Privatwohnsitz, so bleibt der Verkaufserlös steuerfrei. Selbiges gilt, wenn Sie im Jahr der Veräußerung und in den vorherigen zwei Jahren die Immobilie selbst genutzt haben. 

Bei geerbten Immobilien ist der Kaufzeitpunkt des Erblassers ausschlaggebend. Der Kaufzeitpunkt markiert hierbei den Beginn der Spekulationsfrist.

 

Berechnungsbeispiel Spekulationssteuer - Verkauf eines vermieteten Mehrfamilienhauses

Verkaufspreis Immobilie

600.000 €

 Kosten (z.B. Fassadenanstrich)

 

- 15.000 € 

Anschaffungskosten

- 500.000 € 
Zu versteuernder Gewinn = 85.000 € 

Persönlicher Steuersatz

40 %

Zu zahlende Spekulationssteuer

34.000 € 

Der Verkaufspreis der Immobilie beträgt 600.000 €. Die Kosten für Schönheitsreparaturen (z.B. Fassadenanstrich) sowie die Anschaffungskosten werden dem Verkaufspreis abgezogen. 

Der zu versteuernde Gewinn wäre in dem Fall 85.000 €. Bei einem persönlichen Steuersatz, welcher je nach Person unterschiedlich ausfällt, liegt die zu zahlende Steuer bei 34.000 €.

 

Immobilie trotz Spekulationssteuer verkaufen? Wir beraten Sie!

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Sie sind keiner Beauftragung verpflichtet. 

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