Welche Unterlagen müssen für einen Bauantrag eingereicht werden?

Um ein Bauvorhaben in die Tat umsetzen zu können muss zuerst ein Bauantrag bei der Bauaufsicht gestellt werden. Nur durch die Genehmigung der Behörde dürfen bauliche Maßnahmen vorgenommen werden. Hierbei ist zwischen Dokumenten zu unterscheiden welche immer eingereicht werden müssen und solchen, welche nur bei bestimmten Bauvorhaben benötigt werden. Die ausstellende Person bedarf in jedem Fall der fachlichen Kompetenz. Nur durch die Ausstellung eines sogenannten „Entwurfverfassers“ werden die Dokumente vom Staat akzeptiert. Im Folgenden werden die Unterlagen vorgestellt, welche immer eingereicht werden müssen.

 

Im Antragsformular werden die Eckdaten zum Antragsteller und Entwurfverfasser sowie zum Projekt abgefragt. So werden persönliche Daten, Informationen zur Art des Projektes und vorliegende Bindungen zur Beurteilung des Vorhabens angegeben. Diese Bindungen umfassen unter anderem Teilungsgenehmigungen und Vorbescheide. 

 

Des Weiteren wird ein Lageplan der Immobilie verlangt. Anhand dieses Plans werden die Grenzen und somit rechtliche Rahmenbedingungen des Bauvorhabens gegeben. Unterschieden wird nach der Erstellung eines Lageplans: die Ausstellung durch einen Vermessungsingenieur wird im Falle nicht eindeutiger Grundstücksgrenzen, vorliegender Baulasten und Grenzüberbauungen benötigt. In allen anderen Fällen reicht die Erstellung durch den Entwurfsverfasser aus. Falls der Antragsstellende keinen amtlichen Lageplan vorlegt, wird eine Flurkarte gefordert. Diese darf frühestens sechs Monate vor Antragstellung erstellt wurden sein.

 

Weitergehend sind Bauzeichnungen und das Baubeschreibungsformular verpflichtend vorzulegen. Die Bauzeichnungen sind vom Entwurfsverfasser nach bestimmten Richtlinien zu erstellen, welche  die Bauaufsicht definiert. Im Baubeschreibungsformular werden elementare Punkte wie Nutzung, Wasserversorgung und Lüftung angegeben. Sowohl die Zeichnungen, als auch die Baubeschreibung müssen anhand von rechnerischen Nachweisen belegt werden. Nur wenn die Berechnungen mit den Plänen und einem eventuell vorliegenden Bebauungsplan übereinstimmen, wird das Amt den Antrag bewilligen.

 

Es muss ein Nachweis erbracht werden, dass Sie die gesetzlich geforderte Anzahl an Stellplätzen im Rahmen Ihres Bauvorhabens generieren, beziehungsweise erhalten werden. Zu diesen Bedingungen existieren Formulare der Bauaufsicht. Zuletzt müssen Sie einen Statistikbogen erstellen, welcher sämtliche Baustatistiken umfasst. Durch die Erstellung dieses Bogens werden Sie online geleitet und erhalten diesen anschließend im PDF Format.

 

Freiwillig können Sie beim Amt einen Prüfvermerk einreichen, welcher nicht älter als drei Monate ist. Dieser Vermerk hat den Vorteil, dass das Grundstück detailliert geprüft wird und das Fehlen von Unterlagen erkannt sowie Planungssicherheit gegeben wird.

 

Die mit Spezialfällen verbundenen Unterlagen werden in unserem nächsten Artikel thematisiert.

 

 

 

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