Die bedeutsamsten Versicherungen für Vermieter

Da seitens vieler Vermieter weder großes Interesse, noch großes Wissen bezüglich verschiedener Versicherungsarten herrscht, möchten wir diesen Artikel zu Informationszwecken nutzen. Für viele stellen Versicherung zwar eine teure Notwendigkeit dar - eine wirkliche Übersicht fehlt jedoch den meisten Eigentümern.

 

Die 6 wichtigsten Versicherungen für einen Vermieter

 

 

  1. Wohngebäudeversicherung
  2. Wohnhaftpflichtversicherung
  3. Haus- und Grundbesitzversicherung
  4. Rechtsschutzversicherung für Vermieter
  5. Mietausfallversicherung
  6. Glas- und Reparaturversicherung 

 

 

 

 

 

 

1. Wohngebäudeversicherung

 

Die wichtigste aller Versicherungen für den Vermieter ist die Wohngebäudeversicherung. Diese Versicherung deckt die Kosten, wenn das Haus durch Feuer, Leitungswasser, Hagel, und Sturm beschädigt wird. Je nach Lage kann ein Vermieter optional eine Zusatzversicherung gegen Elemtarschäden abschließen, wodurch Schäden durch Erdrutsch oder Hochwasser abgedeckt werden. Bei Wohnungseigentümern wird die Gebäudeversicherung durch die Eigentümergemeinschaft bestimmt und anteilig von jedem Eigentümer getragen. 

 

 

2. Wohnhaftpflichtversicherung

 

Die Wohnhaftpflichtversicherung greift, wenn andere durch Ihr Eigentum einen Schaden erleiden.

Die häufigsten Unfälle entstehen durch falsch verlegte elektrische Leitungen, mangelhafte Wasserinstallationen oder unsachgemäße Deckenkonstruktionen. Die Risiken solcher Schäden werden nicht selten unterschätzt. Kommt es zu einem Unfall, können schnell hohe Kosten für den Vermieter entstehen.  Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, dass Personen Schäden erleiden, die ohne aktive Schuld des Vermieters verursacht werden. Beispielsweise wenn der Putz der Hausfassade sich löst und dadurch ein Passant verletzt wird.

 

 

3. Haus- und Grundbesitzversicherung

 

Des Weiteren ist für Vermieter eine Haus- und Grundbesitzversicherung von großer Bedeutung. Die Versicherung greift wenn Personen verletzt oder Sachen beschädigt werden. Verletzt sich ein Mensch auf dem Gehweg, da er vereist ist oder durch einen Dachziegel der sich löst, tritt die Versicherung in Kraft. Hierbei ist zu beachten, dass eine ausreichend hohe Versicherungssumme gewählt wird, um insbesondere bei Personenschäden vollumfangreich abgesichert zu sein.

 

4. Rechtsschutzversicherung für Vermieter

 

Mieter und Vermieter leben nicht immer im Einklang. In der heutigen Zeit werden Vermieter immer häufiger in Rechtsstreitigkeiten verwickelt, die in der Regel hohe Kosten nach sich ziehen. Sei es bei Anfechtungen der Nebenkostenabrechnung oder Konflikten bezüglich einer Mieterhöhung. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten derartige Rechtsstreitigkeiten und unterstützt Vermieter sorglos dabei, Ihre Rechte durchzusetzen. 

 

5. Mietausfallversicherung

 

Für Vermieter kann die Mietausfallversicherung eine große Rettung darstellen. Vermieter können beschränkt einen Mieter nach Liquidität prüfen. Eine positive Schufa und ein regelmäßiges Einkommen müssen nicht gleichzeitig die Zahlungsfähigkeit des Mieters widerspiegeln. Stellt der Wohnungsmieter seine Mietzahlung ein, kann der Vermieter seine Mietausfallversicherung in Anspruch nehmen. Die Leistungen der Mietausfallversicherung beschränken sich nicht nur auf einen Zahlungsausgleich. Über diesen hinaus, begleicht sie sämtliche Rechtsverfolgungskosten, um gerichtliche und außergerichtliche Ansprüche durchzusetzen. 

 

6. Glas- und Reparaturversicherung

 

Eine Glas- und Reparaturversicherung steht nicht für jeden Vermieter auf der Prioritätenliste ganz weit oben. Eigentümern mit hohem Anteil an Glasmobiliar ist diese jedoch nahezulegen. Die Beispielsweise Kosten für Schäden an einem Wintergarten sind nicht zu unterschätzen. Schäden die zum Beispiel an Glastüren, Ceranfeldern oder Duschkabinen auftreten können sind ebenso gedeckt. 

 

 

 

Hinweis: Viele Versicherungen haben eine gewisse Schnittmenge bei ihren Leistungen, so sollte gründlich geprüft werden, ob Leistungen einer neuen Versicherung nicht eventuell schon von einer bestehenden Versicherung abgedeckt werden. So können beispielsweise gewisse Leistungen aus einer Wohngebäudeversicherung schon von einer Wohnhaftpflichtversicherung abgedeckt sein und vice versa.

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